Rubrik aufwärts Gutachtenkonzept

Das gutachterliche Vorgehen des Institut-FKW lässt sich von folgenden konzeptionellen Grundsätzen leiten:

  • Das Gutachtenkonzept des Instituts-FKW orientiert sich stets am leiblichen, seelischen und geistigen Wohlergehen des Kindes als oberstem rechtlichen und fachlichen Maßstab.
     
    Die Bedürfnisse und Interessen der Eltern und Angehörigen haben eigenständiges Gewicht, insoweit sie mit den Interessen der Kinder in Einklang zu bringen sind (Familienwohl).
    Gelingt in Scheidungs- und Trennungssituationen eine Vermittlung widerstreitender Interessen und Haltungen auf der Elternebene, ist zugleich dem Wohlergehen des Kindes bestmöglich gedient.
    Bei Kindeswohlgefährdungen geht es zentral um eine Stärkung von Problemlösungsstrategien im familiären und weiteren Umfeld. Scheitert jedoch auf der Elternebene ein einvernehmliches Bündnis für das Kind, haben die Eigeninteressen der Eltern und Angehörigen hinter den Bedürfnissen des Kindes zurückzustehen. Es wird eine differenzierte diagnostische Bewertung und prognostische Abwägung verschiedener Kindeswohlaspekte notwendig.


  • Das gutachtliche Vorgehen ist durch Offenheit und Transparenz im Umgang mit Konflikten gekennzeichnet.

Spätestens sobald das Familiengericht eingeschaltet ist, die beschriebenen familialen Grundkonflikte aktenkundig geworden sind, stehen die Beteiligten unter großem Druck. In der Rolle des Gutachters empfiehlt es sich, mit den Eltern offen über die ggf. in Frage stehende Erziehungsfähigkeit und alle vorgetragenen Probleme zu sprechen. Offenheit und Transparenz zahlt sich erfahrungsgemäß aus, sie fördert eine sachliche und produktive Gesprächsatmosphäre. Dies gilt auch für die eigene Rolle und das Selbstverständnis als Gutachter.

  • Das gutachtliche Konzept des Institut-FKW greift – im Interesse gelingender Vermittlung und fundierter Diagnostik -  auf therapeutische Gesprächsführungskompetenzen zurück .

Gerade jetzt, wo sich für die Eltern – mitunter nach langen Abwehr- und Bagatellisierungsversuchen – die Notwendigkeit von Ãœberprüfungen und Entscheidungen kaum mehr aufschieben lässt, hat es sich als überaus hilfreich erwiesen, auf die bekannten Formen klientenzentrierter und systemischer Kommunikation zurückzugreifen. Für die aufgewühlten Eltern ist es entlastend und hilfreich, zunächst in ihrer subjektiven Sicht gehört und verstanden zu werden. Gesprächspsychotherapeutische Kompetenzen fördern auf der Beziehungsebene die nicht selten schwer erhältliche Eintrittskarte in die Wirklichkeit der Familie. In einem (idealtypisch) zweiten Schritt ist es wichtig, mit Hilfe familiensystemischer Methoden den Beteiligten einen neuen Blick auf die Beziehungsdynamik der gesamten Familie zu ermöglichen.  

  • Das gutachtliche Konzept des Institut-FKW integriert personenzentrierte und systemische Arbeitsweisen.

Die Personalität eines Menschen lässt sich niemals ganz in systemischen Termini beschreiben. Menschen sind immer mehr als Subsysteme, sie sind überhaupt mehr als nur Beziehungswesen. Andererseits lässt sich die Beziehungsdynamik einer Familie nicht mit rein personenbezogenen, psychogenen  Kategorien wie Bindung oder Erziehungsfähigkeit (verstanden als Summe von Persönlichkeitseigenschaften) verstehen und verändern. 
Diese grundlegende Einsicht ist eminent folgenreich für die praktische Vorgehensweise des Gutachters: Einzelkontakte mit den Betroffenen sind ebenso unverzichtbar wie Familiengespräche und Beobachtungen familiärer Interaktion. Ausgehend von der subjektiven Problemsicht aller Beteiligten erfolgt eine Begutachtung der familialen Beziehungsmuster aus einer Beobachterperspektive, die auch den Verlauf der oftmals bereits eingesetzten professionellen Hilfen systematisch berücksichtigt.          

  • Das Gutachtenkonzept des Institut- FKW ist konsensorientiert.

Die Ermöglichung einer einvernehmlichen Vereinbarung (Mediation) zwischen allen Beteiligten hat Vorrang vor einer gutachtlichen Empfehlung für eine gerichtlich angeordnete Entscheidung. Der Gutachter hat im Falle einer einvernehmlichen Lösung lediglich die Aufgabe, zu prüfen, ob die ermöglichte Vereinbarung tragfähig und mit den kindlichen Entwicklungsbedürfnissen zu vereinbaren ist. 

  • Das Gutachtenkonzept des Institut-FKW ist prozess- und ressourcenorientiert.

Insoweit vom Familiengericht umfassende Empfehlungen zur Sorgerechtregelung angefragt sind, greift reine Statusdiagnostik zu kurz. Diagnostik ist immer auch eine Intervention in das familiäre System und sollte bewusst als Instrument zu ressourcenorientiertem Handeln genutzt werden. Die Fragestellung nach der Erziehungsfähigkeit der Eltern  sollte von vorneherein als Frage nach ihrem Erziehungspotential verstanden werden. Prozessorientierung bedeutet auch, die Reaktionen aus dem Familiensystem auf den gutachterlichen Prozess in das Gutachten mit einzubeziehen. Im Grundsatz sollten auch die Reaktionen der Beteiligten auf die zum Ende eines Gutachtens offen gemachten Einschätzungen des Gutachters in das Gutachten einbezogen werden.

  • Das Wohl des Kindes wird ganzheitlich betrachtet, d. h. einzelne Aspekte und Kategorien werden  nicht verabsolutiert, sondern in ihrer wechselseitigen Bezogenheit gesehen.

    Folgende Leitkategorien des Kindeswohls sind für den Fall einer gescheiterten bzw. nicht mehr aussichtsreichen Mediation in ihrer wechselseitigen Bezogenheit inhaltlich zu würdigen und als Grundlage für Prognosen und Empfehlungen zu gewichten:
    - Kontinuität und Stabilität der Lebenswelt des Kindes
    - Erziehungs- und Förderkompetenz der Eltern/Versorger
    - Ermöglichung von positiven Beziehungen des Kindes zu beiden Elternteilen/Familiensystemen
    - Innere Bindungen des Kindes
    - Bewusster Wille und Entwicklungsstand des Kindes
    - Psycho-physische Integrität des Kindes

  • Das Gutachtenkonzept des Institut-FKW ist zukunftsorientiert

Für die Beurteilung des Erziehungspotentials der Eltern einerseits, die Gefährdungsrisiken des Kindes andererseits, ist eine Analyse der Vorgeschichten einschließlich bereits erfolgter institutioneller Hilfen wichtig. Denn deren Verlauf gibt wichtige prognostische Hinweise. Zukunfts- wie Lösungsorientierung kann bedeuten, dass Sorgerechts-Empfehlungen an das Familiengericht mit möglichst konkreten und praktikablen Vorschlägen ggf. auch für geeignete Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens verbunden werden. Ein Bedarf an nachgerichtlicher Unterstützung ist nicht selten absehbar und von den Beteiligten gewünscht. Die Unwägbarkeiten in der Entwicklung des Kindes und seiner Familie begrenzen darüber hinaus in mehr oder minder starkem Maße den zeitlichen Horizont und die Sicherheit prognostischer Aussagen. Ein gutachtlicher Standard des Institut-FKW liegt darin, die Notwendigkeit einzuschätzen, die eigenen prognostischen Aussagen von Zeit zu Zeit in geeigneter Weise zu überprüfen.


Rubrik: Gutachtenkonzept
Institut zur Förderung des Kindeswohls Dr. Oskar Klemmert - Gutachten, Mediation, Therapie, Beratung, Interaktionsbegleitung