Beratung im Zwangskontext 

Klienten unter Druck – Berater auch ?

Ãœber den beraterischen Umgang mit fremdmotivierten Klienten

in der Sozialen Arbeit

 

Vortrag von Dr. Oskar Klemmert

an der Fachhochschule Erfurt

am 22.10.2013

 

 

I.                   Zur  Einführung: Ãœber den Stellenwert von fremdmotivierter Beratung im Feld der Sozialen Arbeit

 

Im weiten Feld der Sozialen Arbeit gibt es eine Vielfalt von Konstellationen, in denen Erwachsene und ganz besonders auch Kinder und Jugendliche  Beratung und andere Hilfen aufgrund von starkem äußeren Druck wahrnehmen.

Am deutlichsten gilt dies für diejenigen Handlungsfelder in der Sozialen Arbeit, in denen Klienten aufgrund von rechtlichen Vorgaben Beratungsauflagen gemacht werden und /oder das Nichtwahrnehmen oder  Scheitern von Beratung und Therapie mit rechtlich durchsetzbaren Sanktionsdrohungen verknüpft ist.  

Auch unabhängig von gerichtlichen Auflagen bei straffällig gewordenen Jugendlichen, an bestimmten Maßnahmen teilzunehmen, erfahren Kindern und Jugendliche häufig eine deutliche Erwartungshaltung, nicht selten sogar erheblichen Druck von den Eltern,  an sozialpädagogischen Hilfen teilzunehmen.

 

In der Fachdiskussion wie auch im Bereich der Ausbildung von Sozialarbeitern  ist der Umgang mit unfreiwilligen und sogenannten  "widerständigen" Klienten ein noch  zu wenig belichtetes Problem. Wie Conen und Cecchin in ihrem 2007 erstmals erschienenen Buch "Wie kann ich Ihnen helfen, mich wieder loszuwerden?" schildern, gab es im Weltbild vieler Jugendämter, Gerichte und anderer Institutionen im Feld der Sozialen Arbeit entweder nur die Möglichkeit einer auf Freiwilligkeit und Eigenmotivation des Klienten beruhenden Beratung oder aber den Schritt in eine umfassende Entmündigung und Repression zum Schutz Dritter, der Öffentlichkeit oder der Klienten selbst. Sie erfuhren wenig Verständnis für ihr systemisch orientiertes Angebot der "Zwangsberatung" . Zugleich betonen sie zu Recht, dass selbst unter äußerem Druck der Klient immer noch die letztliche Entscheidung darüber hat, ob er sich tatsächlich auf einen Beratungsprozess einlässt oder nicht, im eigentlichen Wortsinne also eine Zwangsberatung gar nicht möglich ist. 

 

Es gibt noch immer die holzschnittartige Vorstellung, dass Beratung absolute Freiwilligkeit und Problemeinsicht voraussetzt und andernfalls zum Scheitern verurteilt sei. Der Klient soll bitteschön intrinsisch motiviert sein, also am besten ein guter Bildungsbürger, der vorzugsweise aus seinem tiefsten Inneren ein besserer Mensch werden möchte oder ein besseres Leben führen möchte oder zumindest seine Unterstützungsbedürftigkeit aufgrund einer Ãœberforderungssituation anerkennt und sich deshalb an den Berater wendet.  Ein solcher Klient ist zweifellos ein willkommener Besucher für jeden Berater. 

Ãœbersehen wird, dass eine zunächst von Außen initiierte, extrinsische Motivation eben auch eine Motivation ist, die trägt, die jedenfalls dann tragen kann, wenn der Berater bereit und in der Lage ist, sich auf die  besonderen Schwierigkeiten eines so genannten "Zwangskontextes" einzulassen.

Erst dann, wenn ein Klient dauerhaft weder eine eigenständige Problemeinsicht oder Veränderungsmotivation hat noch von Außen gesetzte negative Konsequenzen für sich oder andere vermeiden möchte, ist tatsächlich von fehlender Motivation zu sprechen.

 

Es  gibt also kontextbezogen ein Kontinuum zwischen vollkommener Freiwilligkeit, leichtem bis mittelschwerem Druck bis hin zu Beratungsauflagen unter Androhung erheblicher Sanktionen. Auf der Persönlichkeitsebene gibt es ein veränderliches Kontinuum von intrinsischer Motivation über extrinsische Motivation bis hin zur gänzlich fehlenden Motivation.

Im Regelfall, den ich nachfolgend vertieft behandeln möchte,  ist Sanktionsdruck und fremdmotiviertes Wahrnehmen einer Beratung miteinander verbunden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Zum Beispiel gibt es für Drogenabhängige, gegen die ein Strafverfahren im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität eröffnet wurde, vollkommen freiwillige und der Schweigepflicht unterliegende sozialarbeiterische Beratungsangebote. Die drogenabhängigen Klienten suchen aus Angst vor der Inhaftierung von sich aus Beratung, um an einer lange gemiedenen stationären Entgiftung und Therapie teilzunehmen.  Das Strafverfahren selbst ist der äußere Auslöser, die Haftvermeidung die daraus resultierende extrinsische Motivation des Klienten.        

 

 

 

II. Besonderheiten der beraterischen Grundhaltung bei fremdmotivierten

      Klienten    

 

Conen weist weiter darauf hin, dass nicht wenige professionelle Helfer erhebliche Probleme haben, die Zusammenarbeit mit Klienten und überweisenden Stellen im "Zwangskontext" konstruktiv zu gestalten. Es bedarf also regelmäßig besonderer fachlicher Überlegungen, damit es zu einer stabilen Beziehung zwischen Helfer und Klienten unter den genannten erschwerenden Rahmenbedingungen kommen kann.

 

Conen und Cecchin setzen sich ausgehend von dieser Einsicht grundsätzlich mit der Frage auseinander, welche Grundhaltung  Berater brauchen, um sich überhaupt konstruktiv auf einen Beratungsprozess einlassen zu können, der nicht vom Klienten selbst, sondern wirkungsstark von Dritten initiiert wurde.

 

1. Grundvoraussetzung für eine konstruktive Nutzung von Zwangskontexten ist die  bereits angesprochene Ãœberzeugung, dass  auch eine Fremdmotivation eine Motivation ist, die eine tragfähige Gesprächsgrundlage darstellen kann.  Von der Vermeidung von Gefängnisaufenthalten, Geldstrafen oder Sozialstunden bis hin zu dem Wunsch von Kindern, keinen Ärger mit ihren Eltern zu bekommen, blicken wir hier auf ein breites Spektrum unterschiedlichster Motivationen.

 

2. Auch der Berater muss akzeptieren, dass die allgemeinen Ziele durch Gerichte oder sonstige überweisende Institutionen oder Personen vorgegeben sind und insoweit vom Klienten keine direkt gegenläufigen Ziele formuliert werden können. Dennoch bilden die Probleme, die den Klienten selbst beschäftigen, also dessen Problemdefinitionen den Ausgangspunkt der Kommunikation. In den meisten Fällen würde dies bedeuten, dass der Klient den Berater davon überzeugen will, dass er eigentlich zu Unrecht "gezwungen" wurde, in die Beratung zu kommen.

 

3. Entsprechend dem Titel ihres Buchs gehen Conen und Cecchin davon aus, dass das Hauptziel des Klienten darin besteht, die aufgezwungene Hilfe wieder loszuwerden.

Damit gehen sie zugleich illusionslos - ich würde sogar sagen überaus pessimistisch - davon aus, dass der Klient mit seinem sozial unerwünschten Verhalten selbst kein Problem hat. Nach meiner langjährigen persönlichen Erfahrung können die gerichtlichen oder anderweitigen Auseinandersetzungen auch eine verborgen bleibende innere Auseinandersetzung mit einem angeprangerten Verhalten überlagern. Ich vermute, wir kennen alle das Phänomen, dass wir unser eigenes Handeln verteidigen, solange wir uns ständig äußeren Vorwürfen erwehren müssen. Umso  mehr gilt dies dann, wenn wir davon ausgehen müssen, dass das Zugeben von angeprangertem Verhalten für uns mehr negative als positive Konsequenzen hat.  Und es gilt umso mehr, je weniger tatsächliche Verhaltensalternativen uns zur Verfügung stehen. 

 

4. Conen fordert eine uneingeschränkte Neutralität des Beraters gegenüber der Person, jedoch nicht gegenüber dem Verhalten des Klienten.

Sie sehen, von der unbedingten Wertschätzung der Person  - etwa in der Rogers-Tradition - ist gleichsam nur noch die Hälfte übrig geblieben. Wenn man bedenkt, dass der Berater in diesen Zusammenhängen auch mit Personen zu tun hat, die erhebliche Straftaten begangen haben können und anderen Menschen erhebliches Leid zugefügt haben, mag man dieses deutlich bescheidenere Postulat als realistische Erwartung an den Berater anerkennen.  Entscheidend bleibt ungeachtet dessen die Differenzierung zwischen Person und Verhalten: der Berater distanziert sich ggf. vom als problematisch bewerteten Verhalten des Klienten, nicht jedoch von der Person selbst.   

 

5. Der Berater braucht ein grundsätzliches einseitiges Zutrauen und Vertrauen in die Fähigkeiten des Klienten, eigene Entscheidungen zu treffen und sich zukünftig anders zu verhalten.

Auch hier wird m. E. unmittelbar deutlich, dass die im Kontext freiwilliger Beratung hoch im Kurs stehende Ressourcenorientierung nur noch eingeschränkt gilt: es geht nicht mehr um die Gesamtheit der Stärken einer Person, sondern eher selektiv um die Fähigkeit, zukünftig sozial erwünschte Verhaltensweisen zu zeigen.

Conen führt ausdrücklich aus, dass der Klient nicht fragen sollte "Warum habe ich mich so verhalten", sondern fragen soll "Wie kann ich mich von jetzt an besser verhalten?"  Der ideale Anspruch, den Klienten als Subjekt ganz zu verstehen und ihn bei seiner eigenen Selbsterkenntnis zu fördern, wird insofern ganz ausdrücklich eingeschränkt. Bescheidener wird das Ziel formuliert, der Klient möge die Fähigkeit erwerben, die Konsequenzen seines Handelns zu erkennen.

 

 

 

III. Kommunikative Strategien in fremdmotivierten Beratungssituationen

 

Ich werde im Folgenden die aus meiner Sicht wichtigsten kommunikativen Strategien des Beraters im Kontext von fremdmotivierter Beratung vorstellen. Unter kommunikativen Strategien verstehe ich dabei in Anlehnung an  das "Lehrbuch kommunikativer Fertigkeiten"  von  Culley:  Beratung als Prozess "generelle beraterische Vorgehensweisen, die zum Erreichen übergeordneter Beratungsziele geeignet sind". Hiervon zu unterscheiden sind einzelne Fragetechniken, die diese grundlegenden Strategien operationalisieren. Diese werden nur gelegentlich zum Zweck der Veranschaulichung Gegenstand meiner Ausführungen sein.

 

1.  Beziehung anbieten

Das Beziehungsangebot muss unabhängig vom Verhalten des Klienten und seiner Situationsbewertung verankert sein. Der Klient muss erfahren, dass sein beraterisches Gegenüber ihm positiv zugewandt bleibt, selbst wenn der Klient die Kommunikation mit ihm offen ablehnt. Der Berater zeigt ein respektvolles Interesse an den Sichtweisen und dem Leben des Klienten.

 

2.  Eigenständigkeit und Neutralität betonen

Die Eigenständigkeit des Beraters sollte in jeder Richtung betont werden. Der Berater macht also einerseits deutlich, die Problemzuschreibungen der überweisenden Instanz nicht zu übernehmen. Ebenso  macht er aber auch deutlich, die Sachverhaltsschilderungen und Bewertungen des Klienten nicht übernehmen zu können.  Der Berater sollte in beide Richtungen betonen, nicht zu wissen, was tatsächlich der Realität entspricht und was tatsächlich als "richtige Problemdefinition" zu gelten hat und was nicht. Er lässt die Perspektive des Klienten ebenso gelten wie die Perspektive der überweisenden Institution. Der Berater bemüht sich aktiv um Detriangulation im Auftragskonflikt, d. h. er versucht eine Außenposition einzunehmen. Er unterlässt es daher auch, von dem Klienten zu verlangen, dass er sich zu Beginn der Beratung für die von Außen vorgegebene Zieldefinition, z. B. keine Drogen mehr zu nehmen oder keine Gewalt mehr auszuüben, entscheiden muß. Er zeigt sich offen für die Neuformulierung von Zielen und Anliegen durch den Klienten.

Insoweit er Berichtspflichten gegenüber dem Auftraggeber hat, was in Zwangskontexten bis zu einem gewissen Grad in aller Regel der Fall ist, macht er sie von Beginn an offen.  Der Berater spricht auch mögliche Gründe offen an, den Beratungsprozess vorzeitig zu beenden.

 

 

3.  Handlungskontext und Folgen eines möglichen Beratungsabbruchs thematisieren

Statt über die Berechtigung der Problemzuschreibungen der überweisenden Instanz zu diskutieren, lenkt der Berater das Gespräch zum einen auf die möglichen Folgen des Beratungsabbruchs: Was würde das Gericht, das Jugendamt etc. in einem solchen Fall tun? Andererseits fragt er nach den möglichen Folgen eines einvernehmlich beendeten Beratungsprozesses - oder allgemeiner danach, was der Klient tun kann, um zukünftig in Ruhe gelassen zu werden? Auf diese Weise führt er den Ãœberweisungskontext und die mögliche zukünftige Realität des Klienten wertfrei ein. Zugleich signalisiert der Berater auf diese Weise, zu akzeptieren, dass  der Klient allenfalls ein instrumentelles Interesse an weiteren Gesprächen mit ihm hat, um etwaige ungünstige Folgen zu vermeiden – oder im Einzelfall sogar Verschlimmerungserwartungen hegt, wenn er sich auf den Beratungsprozess einlassen würde. So kann sich der Klient seine innere Ambivalenz bewusst machen  und bewußt eine eigene Entscheidung treffen.

 

4.  Empathie mit dem "Widerstand" des Klienten

Der Berater nimmt wahr und akzeptiert sichtbar, dass der Klient wichtige Gründe dafür haben wird, sich in der ein oder anderen Weise nicht auf eine eingehendere Kommunikation mit dem Berater einzulassen, etwa deshalb, weil das Eingeständnis von Fehlverhalten oder Hilfebedürftigkeit die eigene Selbstachtung herabsetzen würde oder weil der Berater auf diese Weise erst einmal getestet werden muss.  Er kommentiert positiv, dass der Klient trotz seiner misslichen Lage überhaupt den Termin wahrgenommen hat.  Der Berater verzichtet folgerichtig konsequent darauf, auf eine Abwehrhaltung mit direkten Fragen nach Gefühlen und Erklärungen des Klienten zu reagieren. So beugt er der Gefahr vor, durch ständiges Insistieren Abwehr und "Widerstand" des Klienten weiter zu steigern und mit ihm in einen destruktiven Machtkampf zu geraten - mit der Gefahr eines vorzeitigen Abbruchs des Beratungsprozesses.

Er teilt stattdessen eigene Beobachtungen und Gedanken mit oder stellt entlastende kontextuelle Fragen, die ein allgemeines Interesse am Kontakt mit dem Klienten ausdrücken. 

Es bleibt jedoch von zentraler Bedeutung für einen konstruktiven Gesprächsprozess, dass der Berater über einen längeren Zeitraum gesehen die Gesprächsführung wahrt, indem er bewusst situationsangemessen zwischen Problemvermeidung und Problemfokussierung, zwischen Entlastung und Belastung oszilliert. Andernfalls würde er Gefahr laufen, den Bezug zum äußeren Gesprächsanlass gänzlich zu verlieren und in eine Co-Vermeidung mit dem Klienten zu gehen, um auf diese Weise die Beziehung zu ihm aufrechtzuerhalten.

 

 

5.  Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung des Klienten betonen

Der Berater spricht von Beginn an die Entscheidungsfreiheit des Klienten an, die Beratungstermine abzusagen und die Beratung gänzlich zu beenden. Er spricht ebenso die Entscheidungsfreiheit des Klienten an, über bestimmte Themen zu sprechen und auf gestellte Fragen nicht zu antworten. Er betont, dass eine Wahrnehmung der Beratungsgespräche keineswegs bedeuten muss, dass die Gründe des Klienten mit denen der überweisenden Institution übereinstimmen. Der Berater betont die bleibende Eigenverantwortlichkeit und Autonomie des Klienten für sein Sozialverhalten.  Er teilt ihm sinnvoller Weise auch mit, unter welchen Voraussetzungen er zu der Einschätzung kommen wird, dass der Klient sich gegen eine Fortsetzung der Beratung entschieden hat.  

 

6.  Handlungsmöglichkeiten statt direkter Ratschläge anbieten

Es gibt eine kontroverse Diskussion darüber, ob Berater Ratschläge geben sollen oder nicht. Vielfach wird generell die Auffassung vertreten, dass das Erteilen von Ratschlägen grundsätzlich mit dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe nicht zu vereinbaren sei. Folgerichtig sollen selbst dann keine Ratschläge erteilt werden, wenn diese vom Klienten ausdrücklich gewünscht werden und vom Helfer gegeben werden könnten. Conen verweist demgegenüber auf die in empirischen Studien gesicherte Erkenntnis, dass Klienten es positiv bewerten, wenn ihnen Ratschläge gegeben werden. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr in Zwangskontexten, dass sich der Klient, der eigentlich lernen soll, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen, auf diese Weise versucht, die Verantwortlichkeit für ausbleibende Fortschritte dem professionellen Helfer anzulasten. Ein kluger Mittelweg besteht nach meiner Erfahrung darin, Handlungsmöglichkeiten in den Raum zu stellen und den Klienten zu fragen, ob dies aus seiner Sicht eine gute und für ihn umsetzbare Idee sei. Auf diese Weise kommunizieren Berater und Klient auf Augenhöhe.

 

7.  Dritte Personen sowohl gedanklich als auch im Dreiergespräch einbeziehen – Position  

     des Moderators einnehmen

Durch zirkuläre Fragen kann die Perspektive der überweisenden Institution bzw. Person eingebracht werden, so dass sich der Berater nicht in den bestehenden Auftragskonflikt verstrickt. Eine solche zirkuläre Frage wäre zum Beispiel: was müssten Sie tun, damit das Jugendamt die Vorstellung aufgibt, dass sie ihren Kindern gegenüber gewalttätig sind? Auf diese Weise entsteht ein Gegengewicht zu den Realitätsschilderungen des Klienten, insoweit er sich mehr oder weniger  von dem Wunsch leiten lässt, sich selbst von Vorwürfen und Verantwortlichkeiten zu entlasten.

Die Einführung der Perspektive der überweisenden Person bzw. Institution sollte jedoch nicht ausschließlich in Form des Zitierens durch den Berater stattfinden, sondern in Form gemeinsamer Gespräche, soweit die Umstände es zulassen. Auf diese Weise erlebt der Berater die Dynamik zwischen beiden Seiten unmittelbar. Der Klient kann auf diese Weise zugleich glaubwürdig erfahren, dass der Berater kein Verbündeter der überweisenden Personen bzw. Institutionen ist.

 

8.  Selbstreflexiver Umgang mit den eigenen Widerständen des Beraters

Bekanntlich sind Gefühle und Haltungen ansteckend. So erzeugt Widerstand schnell Widerstand, Spannung erzeugt Spannung, Unlust erzeugt Unlust usw. Ein konstruktiver Beratungsprozess wird offensichtlich erst dann möglich, wenn der Berater sich eigene Ãœbertragungen bewusst machen kann und nicht unreflektiert in die Gegenübertragung geht. 

Ich habe diese zurückhaltende Formulierung sehr bewusst gewählt, da das Auflösen der inneren Ãœbertragung des Beraters oft nicht ohne weiteres möglich sein wird. Auch der Berater hat zunächst einmal ein natürliches Recht darauf, wenig Lust zu haben, mit jemandem zu sprechen, der ersichtlich keine Lust hat, mit ihm zu sprechen. Gelingt es dem Berater, die eigene Abwehr anzunehmen und sich mit ihr positiv auseinanderzusetzen, hat dies Vorbildcharakter für den Klienten.   

Je mehr einfühlendes Verständnis der Berater für die Situation des Klienten entwickelt, desto leichter wird es ihm schließlich fallen, zu einer positiven Gesprächshaltung zurückzufinden

  

 

IV.  Resümierende  Ãœberlegungen zum Selbstverständnis des Beraters in

      Zwangskontexten

Es ist wiederholt angedeutet worden, dass der an den Klienten gerichtete Erwartungsdruck, sein Sozialverhalten in einer bestimmten gesellschaftlich gewünschten Richtung zu verändern, auch beim beauftragten professionellen Helfer landet. Wenn sich in der Zusammenarbeit zwischen dem Professionellen und dem Klientensystem keine Veränderungen im gewünschten Sinne ergeben, gilt die Maßnahme als gescheitert. Die Qualität der Arbeit der zuständigen Einrichtung oder Fachkraft steht zugleich auf dem Prüfstand.

 

Ich habe in meinen Berufsjahren häufig aus unmittelbarer Nähe verfolgen können, wie professionelle Helfer sich zunehmend in die gegenläufigen Aufträge von beauftragender Institution und Klienten  verstricken, wenn sichtbare Erfolge auf sich warten lassen.

Dann kann es passieren, dass sie Partei für eine Seite übernehmen. Sie bagatellisieren und kaschieren dann entweder die unverändert bestehenden Schwierigkeiten, um so letztlich falsche Erfolgsmeldungen weitergeben zu können. Oder aber sie distanzieren sich komplett vom Klienten, schreiben ihm  mangelnde Kooperationsbereitschaft und grundlegende unveränderliche Defizite zu.  Die Wahrung einer neutralen und eigenständigen Außenposition im Auftragskonflikt ist also wahrlich etwas ganz anderes als eine schwankende Doppelkoalition, die schließlich zu einer Seite kippt. Sie meint im Gegenteil das Vermeiden einer einseitigen Koalition durch das ständige Aufrechterhalten einer unabhängigen fachlichen Position.

 

Folgende grundlegende Faktoren beeinflussen die Tragfähigkeit der professionellen Zusammenarbeit:

1.      Selbstverständnis und Fachlichkeit des Beraters

2.      Ausmaß der wirtschaftlichen Abhängigkeit oder direkten Weisungsgebundenheit des Beraters von der beauftragenden Institution bzw. Person

3.       Gemeinsames fachlichen Grundverständnis und Vertrauen in die notwendig eigen-ständige Position des Beraters

4.      Qualität der verfahrensbezogenen und erfolgsbezogenen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und professionellem Berater im Hinblick auf die Maßnahmebewertung und Berichterstattung 

 

Wenn der Berater im beschriebenen Sinne eine Außenposition wahren kann,  erhöhen sich die Erfolgschancen von Beratung im Zwangskontext. Es liegt also im wohlverstandenen Interesse der überweisenden Institution, die Eigenständigkeit des Beraterverhaltens bzw. des Beratungsprozesses zu respektieren. Diese Grundeinsicht ist keineswegs selbstverständlich gegeben. Sie muss von den Berufspraktikern der Sozialen Arbeit immer wieder vertreten werden.

 

 Lassen Sie mich abschließend die wichtigsten Bedingungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen fremdmotivierten Klienten und Beratern zusammenfassen:

1.      Berater und Klient  wollen aus der gegebenen Beratungssituation etwas Positives machen. Berater und besprechen auf Augenhöhe,  wie sie die gemeinsamen Gespräche sinnvoll nutzen können.

2.      Der Berater unterstützt auf diese Weise den Klienten, ausgehend von vorgegebenen Zielformulierungen eigene Anliegen, Themen und Ziele zu formulieren.

3.      Der Berater zeigt konstant positives Interesse an der Lebenssituation des Klienten und führt die bestehenden Problemzuschreibungen wertfrei ein.

4.      Der Berater zeigt Verständnis dafür, dass es für den Klienten schwierig sein kann, über bestimmte Aspekte seines Verhaltens zu sprechen.  

5.      Berater und Klient besprechen offen ihre möglichen Gründe, den Beratungsprozess nicht zu beginnen bzw. jederzeit aus guten Gründen zu beenden.

6.      Der Berater macht deutlich, in welchem Ausmaß seine Schweigepflicht durch seine Berichtspflicht eingeschränkt wird und welche Ermessenspielräume bei ihm selbst liegen. Auf diese Weise wird das Ausmaß an Abhängigkeit des Klienten vom Berater transparent und zugleich begrenzt.

 

Nur wenn der Berater eine gewisse Eigenständigkeit für sich selbst verkörpert, kann er für den Klienten ein Modell für eigenständiges Handeln sein. Es ist hilfreich, gemeinsam mit dem Klienten "die Freiheit bei dem Zwange zu kultivieren", um es mit Kant zu sagen. Je besser dies gelingt, desto stärker wird der Klient "ins Boot geholt" und  in seinem oft bedrohten Gefühl von Würde und Selbstwert gestärkt.

 

Ich hoffe, meine Ausführungen konnten zeigen, dass sich die besondere Anstrengung sehr wohl lohnen kann, mit Klienten eine tragfähige Beziehung aufzubauen, die von Dritten geschickt wurden. Für die betroffenen Klienten bietet sich eine echte Chance, aus ihrer schwierigen Lage wieder herauszukommen, auch wenn sie dies zu Beginn noch nicht sagen können.       

 

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Literatur

Conen, Marie-Luise / Cecchin, Gianfranco (2011): Wie kann ich Ihnen helfen, mich wieder loszuwerden? Therapie und Beratung mit unmotivierten Klienten und in Zwangskontexten. Carl Auer Verlag. Heidelberg 

Conen, Marie-Luise (2010): Zur Hilfe gezwungen. Die Nähe von Hilfe und Zwang in der Sozialen Arbeit. In: Sozial Aktuell Nr. 10

Culley, Sue (2002): Beratung als Prozess. Lehrbuch kommunikativer Fertigkeiten. Beltz. Weinheim



Rubrik: Publikationen
Institut zur Förderung des Kindeswohls Dr. Oskar Klemmert - Gutachten, Mediation, Therapie, Beratung, Interaktionsbegleitung